Die sich häufenden Missbrauchsskandale innerhalb der Kirchen, Sportverbände, Kinderheime u. a. geben eine Kette von schlimmsten Verbrechen und deren Vertuschung wider. Bei der Bewältigung dieser Verbrechen kann man nur mit Kopfschütteln feststellen, dass immer wieder auch ein Wort missbraucht wird: „Entschuldigung“. Es heißt dann: „Der- oder diejenige hätten sich längst entschuldigen müssen“, „XY kann sich nicht zur Entschuldigung durchringen“, bzw. „Ein Teil von Ihnen hat sich entschuldigt“ oder „Wo bleibt die Entschuldigung?“. Ich sage Ihnen, wo sie bleibt: im Bereich der Anmaßung und Unverschämtheit.
Wenn ich ein Verbrechen begehe, lade ich Schuld auf mich. Von dieser Schuld kann ich mich in der Regel nicht selbst befreien. Ich kann nur den Geschädigten um Entschuldigung oder Verzeihung bitten. Verbunden damit sollte ein Schadenersatz und Ausgleichsopfer sein. Entschuldigen selbst kann nur der Missbrauchte, Geschädigte, das Opfer.
Während meiner Studentenzeit kursierte folgender Witz: „Ein Mann rammte einem anderen versehentlich gegen dessen Schienbein. Da schrie der Geschädigte auf und fluchte. Der Täter aber schüttete den Kopf: „Was wollen S‘ denn. Ich hab doch Hoppla gesagt.“
So jedenfalls kann Entschuldigung nicht laufen. Es geht um Einsicht des Täters, Verzeihung durch das Opfer, Täter-Opferausgleich und den erkennbaren Willen des Täters, seine Tat nicht zu wiederholen. So ähnlich formuliert es ja auch die Sündenlehre der christlichen Kirchen.
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Vorschaubild: Hanni Kowalczyk, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons