Als „Das Lied der Deutschen" betitelte Hoffmann von Fallersleben den dreistrophigen Text, den er im Jahr 1841 auf der damals noch zum Königreich Großbritannien gehörenden Insel Helgoland schrieb. Er unterlegte ihn der 1797 von dem gebürtigen Niederösterreicher Joseph Haydn komponierten Kaiserhymne, die dem von 1792 bis 1806 über das Heilige Römische Reich Deutscher Nation regierenden Kaiser Franz II gewidmet war.
Im Jahr 1922 erklärte der damalige Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied zur Nationalhymne des Deutschen Reichs. In der nationalsozialistischen Zeit (1933 - 1945) wurde bei offiziellen Anlässen nur die erste Strophe und anschließend das Horst-Wessel-Lied („Die Fahne hoch...") gesungen. In einem Briefwechsel vereinbarten dann im Jahr 1952 die amtierenden Bundespräsident Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer, dass die dritte Strophe des Lieds der Deutschen Nationalhymne bleiben solle. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands entschieden Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl in einem Briefwechsel, dass die dritte Strophe die Nationalhymne auch der vereinigten Bundesrepublik Deutschland ist.
Florian Russi
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1796 - 1874) (Text)
Joseph Haydn (1732 - 1809) (Melodie)
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Erstausgabe des Deutschlandliedes:, Scan aus "einigkeit und recht und freiheit, nationale symbole und nationale identität, Bundeszentrale für politische Bildung, Berlin 1985